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INFORMATIONEN FÜR TIERHALTER

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - neu seit 22. November 2022

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Gerade jetzt in diesen Krisenzeiten gibt es ab dem 22. November 2022 eine neue GOT. Ein Segen für uns Tierärzt*innen, für die Tierbesitzer*innen leider mit einer deutlichen Preissteigerung verbunden.

Der Gesetzgeber regelt mit der neuen GOT die Entgelte für unsere tierärztlichen Leistungen. Das heißt, alle Tierärzt*innen sind gesetzlich verpflichtet, sich zumindest an den einfachen Gebührensatz zu halten, eine Unterschreitung der Gebührenordnung ist nicht zulässig. Die Novelle von 2022 verfolgt das Ziel, den einfachen Satz der GOT endlich wieder kostendeckend zu gestalten.

Um Ihre Pferde 24/7 zu versorgen, müssen alle unsere Kolleg*innen mit ganz viel Engagement und Enthusiasmus dabei sein. Leider wird das nicht immer von den Patientenbesitzer*innen wertgeschätzt. Unabhängig davon sind wir nun in der Lage, diesen Einsatz auch finanziell gerecht zu honorieren. Die neue GOT soll das tierärztliche Einkommen stabilisieren, um der Tendenz entgegenzuwirken, unzulänglich ausgerüstete Tierarztpraxen, die nicht in der Lage sind, Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen, zu etablieren. Häufig bekommen wir Reklamationen bezüglich der Wegegelder. Bislang unterschritten sie die GOT deutlich. In allen Bereichen des täglichen Lebens ist es zu signifikanten Preissteigerungen gekommen. Bitte bedenken Sie, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und eigentlich äußerst maßvoll ist. In diesen Preisen sind nicht einmal die gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Kfz-Kosten und Energie berücksichtigt.

Wir wollen an dieser Stelle nicht die einzelnen Positionen der neuen GOT erläutern. Informieren Sie sich hierzu gerne im Internet oder sprechen Sie uns an.

Zu den Notdiensten bei Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen bleibt zu sagen, dass sich zusätzlich zu der Notdienstgebühr von 50€ der einfache Gebührensatz auf das Zweifache erhöht. Notwendige Besuche nach 18:00 Uhr müssen mit Notdienstgebühren berechnet werden. Werden von uns am Abend, an Wochenenden oder Feiertagen Routinetermine mit Ihnen vereinbart, werden diese natürlich ganz regulär abgerechnet. 

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PFERD

Behandlungen in der Praxis

Haben Sie mit Ihrem Pferd einen Behandlungstermin in unserer Praxis, fahren Sie die Praxis bitte von der Rückseite (über den Langeler Kreuzweg) an. Dort können Sie mit Ihrem Transporter parken und mit Ihrem Pferd über den hinteren Eingang in die Praxis kommen. Sollten Sie beim Ausladen Hilfe benötigen, stehen unsere Mitarbeiter selbstverständlich zur Verfügung.

 


Operationen

Für eine Routine-Operation in Vollnarkose bringen Sie Ihr Pferd im Regelfall am Vortag der OP in die Praxis um für den Patienten (und den Besitzer) unnötigen Stress am Morgen vor der OP zu vermeiden. Ab dem Vorabend des OP-Tages wird das Pferd nüchtern gehalten um die Kreislaufbelastung während der Narkose zu verringern. Wasser steht den Patienten bis zum Morgen zur Verfügung. Mittels einer Blutuntersuchung (Hämatologie, kleine Organübersicht) wird schon am Vorabend die Narkosefähigkeit des Pferdes überprüft. Am Tag der Operation erfolgt eine kurze klinische Untersuchung. Ist das Pferd narkosefähig, wird es zunächst sediert und danach auf Narkose und Operation vorbereitet. Während der gesamten OP wird Ihr Pferd von einer speziell in Narkose geschulten Tiermedizinischen Fachangestellten überwacht. Die Aufwachphase findet in einer speziell gepolsterten Box statt und wird über eine Kamera überwacht, so dass im Notfall schnellstmöglich eingegriffen werden kann. Nachdem das Pferd aufgestanden ist, wird es in seine Box zurück gebracht und über den Tag langsam wieder angefüttert.

 


Equidenpass

Seit dem 1. Juli 2000 müssen laut einer EU-Verordnung alle Equiden (Pferde, Ponies, Esel) einen Equidenpass haben. Dieser Pass beinhaltet Angaben zum Besitzer, die Identifikation des Pferdes (Diagramm, Mikrochip), Abstammungsnachweis, Dokumentation zu Arzneimittelbehandlung und Impfung und Angaben zum Lebensmittelstatus des Tieres. Bitte beachten Sie, dass bei nicht ausgefülltem Anhang oder wenn kein Equidenpass vorliegt, das Pferd als Lebensmitteltier eingestuft und entsprechend behandelt werden muss, d.h. es dürfen nur bestimmte Medikamente angewendet werden und diese müssen im Arzneimittelanhang dokumentiert werden. Wenn Ihr Pferd eine Behandlung benötigt, die nicht für Lebensmitteltiere zulässig ist (z. B. eine Inhalationsnarkose), so muss vor dieser Behandlung der Lebensmittelstatus im Equidenpass auf den eines Nichtlebensmitteltieres geändert werden.

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Links
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Bei medizinischen Notfällen, die eine Klinik benötigen, verweisen wir auf die Pferdeklinik Leichlingen.

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KLEINTIERE

Vor der Operation

Mahlzeiten: Für die bevorstehende OP muss Ihr Tier nüchtern sein, denn ein voller Magen bedeutet eine zusätzliche Kreislaufbelastung. D
es weiteren können einige Narkosemittel Erbrechen auslösen, wodurch Erstickungsgefahr und das Risiko von schlimmen Lungenproblemen bestehen.
Ihr Tier sollte am Vortag der Operation bis 20:00 Uhr die letzte feste Mahlzeit zu sich nehmen. Trinkwasser darf die Nacht über stehen gelassen werden.

Kot- und Urinabsatz: Ein gemütlicher Spaziergang vor der Operation ist von Vorteil, damit Ihr Vierbeiner sich entsprechend lösen kann. Das hilft uns Tierärzten, da eine volle Harnblase bzw. ein voller Darm bei Bauchoperationen die Sicht aufs Wesentliche versperren können.
Auch für Ihr Tier ist es schöner, wenn in der Aufwachphase keine Notdurft besteht.

Sonstiges: Im Routinefall setzt man nur ein gesundes Tier dem Narkose- und OP-Risiko aus. Machen Sie uns als Ihren Tierarzt vor der OP auf eventuelle Durchfälle, Erbrechen, Husten, Schwäche, etc. aufmerksam. Gerne machen wir vor der OP einen kurzen Blut-Check Up, damit wir sicher wissen, dass die Organwerte sowie das Blutbild Ihres Tieres in Ordnung sind.


Nach der Operation

Mahlzeiten: Hunde sollten am Tag der Operation nüchtern bleiben, es sei denn, Ihr Tier ist gegen Abend wieder vollständig fit, dann darf es kleine Mengen Futter bekommen.

Kot- und Urinabsatz: Durch den Fastentag und den Einfluss der Narkose auf die Darmmotorik kann der Kotabsatz ein bis zwei Tage ausbleiben. Urin sollte Ihr Tier jedoch noch am gleichen Tag absetzen können. Bitte achten Sie darauf und teilen uns mögliche Auffälligkeiten mit.

Bewegung: Auch nach kleineren Eingriffen (z. B. Zahnsteinentfernung, Kastration Rüde) empfiehlt es sich, das Tier ca. zwei Tage zu schonen, damit sich der gesamte Organismus von der Narkosebelastung erholen kann. Größere chirurgische Eingriffe (z. B. Kastration Hündin, Tumor-OP) bringen in der Regel eine Woche Leinenzwang mit sich, um eine vernünftige Wundheilung sicher zu stellen.

Zu frühes Herumtoben kann zu Komplikationen wie Aufgehen der Naht, Schmerzen oder Schwellungen führen.

Leckschutz: Bei den meisten Tieren, d. h. sowohl Hund als auch Katze ist das Belecken der Wunde natürlich. Es ist außerordentlich wichtig, dieses zu vermeiden, da durch das Belecken der OP-Wunde Keime in die Wunde gelangen, und diese starke Entzündungssymptome verursachen können. Gerne können Sie Halskrägen oder Bodys in unserer Praxis erhalten, um diesem Problem vorzubeugen.


Stationäre Betreuung


In der Praxis haben wir eine kleine Station für unsere Patienten eingerichtet, die morgens die Operationspatienten aufnimmt, welche nachmittags oder abends vom Besitzer wieder abgeholt werden.

Zur Ausstattung der Station gehören Wärmelampen, Heizdecken und Infusionsautomaten, dies sichert Ihrem Schützling eine optimale Betreuung während der wichtigen Aufwachphase. Nach der Narkose befinden sich die Tiere hier unter Aufsicht und die im jeweiligen Fall wichtigen Parameter wie Körpertemperatur, Blutwerte, Kreislaufstabilität, etc. lassen sich regelmäßig kontrollieren. Auf Änderungen des Zustandes kann somit schnell reagiert werden, weitere Diagnostik veranlasst und die Therapie dann unverzüglich umgestellt werden.



Links

Für die gefiederten Patienten verweisen wir auf die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Pieper und Dr. Fluck.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass sich unsere Tierärzte nicht mit jeder Spezies auskennen können.
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Mit Wildtieren wenden Sie sich bitte an das Vet Zentrum Köln, den Naturschutzbund oder den Wildtierschutz Deutschland e. V., für Exoten an Dr. Kay Opiela in Bergisch Gladbach, die Tierklinik Stommeln und die Tierklinik am Kaiserberg in Duisburg.

 

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